B-Führerschein wird auf 4,25 t erweitert

27.03.2025
Novelle der Führerscheinrichtlinie kommt

Bedeutet in Zukunft: 
Inhaber eines B-Führerscheins können Reisemobile mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen führen, sofern sie ein spezielles Training oder eine Prüfung absolvieren. Ob ein Training, eine Prüfung oder beides erforderlich ist, liegt im Ermessen der einzelnen Mitgliedstaaten. 

Wie geht es weiter?
Diese vorläufige Einigung muss nun noch vom Rat und vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Anschließend erfolgt die formelle Annahme durch beide Institutionen nach rechtlich-sprachlicher Prüfung. Sobald die neue EU-Führerscheinrichtlinie beschlossen ist, muss Deutschland sie in nationales Recht umsetzen, damit die Änderungen auch hierzulande in Kraft treten.

Am 25. März 2025 haben der EU-Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige politische Einigung über die Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie erzielt. 

Warum sind Anpassungen für die Caravaning-Branche nötig?
Moderne Reisemobile werden aufgrund von EU-weit vorgeschriebenen Sicherheits- und Umweltanforderungen immer schwerer. Mit dem Umstieg auf alternative Antriebe wird das Fahrzeuggewicht voraussichtlich weiter steigen. 

Der europäische Dachverband European Caravan Federation (ECF) und der Caravaning Industrie Verband e.V. (CIVD) setzen sich daher seit Jahren für eine Erweiterung der Gewichtsgrenze des B-Führerscheins auf EU-Ebene ein.

Welche Änderungen sind besonders für die Caravaning-Branche von Bedeutung?

 Erweiterung der Klasse B: Inhaber eines B-Führerscheins dürfen künftig Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen fahren, nachdem sie ein spezielles Training oder eine Prüfung abgelegt haben. 
Für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben entfällt die Pflicht zur Zusatzprüfung, sofern der Führerschein seit mindestens zwei Jahren unfallfrei besteht. 

Digitaler Führerschein: Ein digitales Führerscheindokument für Smartphones ist geplant und soll dem physischen Führerschein gleichgestellt werden.

 Führerschein-Gültigkeit: Pkw- und Motorradführerscheine sollen mindestens 15 Jahre gültig sein.

Lkw-Führerschein: Um den Einstieg junger Fahrer in den Berufskraftverkehr zu erleichtern, sollen unter bestimmten Bedingungen bereits 18-Jährige Lkw oder Busse mit bis zu 16 Passagieren führen dürfen, sofern ein Eignungsbeweis vorliegt.

Weitere Neuigkeiten

Das Goldene C im Händlerwettbewerb 2025

27.05.2025
Qualität sichtbar machen – mit dem "GOLDENEN C"

Seit 35 Jahren steht der Händlerwettbewerb des DCHV für Qualität, Kundennähe und Leistungsstärke im Caravaning-Fachhandel. 

Auch in diesem Jahr laden wir alle DCHV-Mitglieder herzlich ein, am Wettbewerb teilzunehmen und die Chance zu nutzen, sich als herausragender Fachbetrieb der Caravaning-Branche zu präsentieren.

Welche Kategorien werden bewertet?

- Fahrzeugverkauf und -vermietung
- Werkstatt- und Serviceleistungen
- Zubehörverkauf und Warenwirtschaft
- Umwelt- und Qualitätsmanagement

Denjenigen, die bereits ausgezeichnet wurden, raten wir zu prüfen, ob die Auszeichnung noch aktuell ist, denn diese verliert nach drei Jahren ihre Gültigkeit. 

Wer "DAS GOLDENE C" in 2022 verliehen bekam, nimmt am besten wieder am aktuellen 
Wettbewerb teil, um die Auszeichnung lückenlos zu führen. 

"DAS GOLDENE C" ist ein starkes Signal an Ihre Kund*innen und Geschäftspartner*innen und bietet echte Wettbewerbsvorteile in unserer wachsenden Branche.

Alle Infos zur Teilnahme, den Bedingungen und zum Bewertungsbogen finden Sie wie immer im Mitgliederportal.

Die Teilnahme ist ab sofort online möglich und vollständig digital.

Einreichungsschluss: 30. Juni 2025, 18 Uhr

Wir freuen uns auf die Bewerbungen und darauf, die diesjährigen Preisträger*innen der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Treffen mit Camping Car Park

16.05.2025

Aus Frankreich nach Deutschland


In Frankfurt traf sich DCHV-Geschäftsführerin Ariane Finzel mit VertreterInnen von CampingCarPark.com.

Seit einiger Zeit engagieren sie sich als Fördermitglied im DCHV. 

Manche werden sich daran erinnern: 

Camping Car Park steuerte bei der Mitgliederversammlung im November 2024 einen Impuls-Vortrag bei, der u.a. die mit Infrastruktur ausgestatteten Reisemobil-Stellplätze für Urlauber und Camper beschrieb und durchrechnete.

Das Stellplatz-Modell hat sich in Frankreich längst bewährt. 

Nun kommt ein erster Stellplatz in Deutschland dazu. 

Alles Gute zur Eröffnung! Wir brauchen eine funktionierende Infrastruktur für Caravaning-Reisende.

50 Jahre an unserer Seite

12.05.2025
Danke für Sicherheit, Klarheit und Verlässlichkeit

In diesem Jahr feiern wir eine ebenso lange wie vertrauensvolle Partnerschaft mit der Kanzlei Dr. Hörl & Partner.

Diese Partnerschaft besteht tatsächlich seit dem allerersten Tag – sie nahm ihren Anfang bereits zwischen unserem ersten Präsidenten Michael Winkler und Dr. Henner Hörl.

Was damals als gemeinsame Vision begann, wurde über die Jahrzehnte zu einer tragenden Säule unseres Verbands.

Seit 1986 begleitet Dr. Hörl den DCHV auch offiziell als Syndikus – mit Weitblick, Engagement und juristischer Exzellenz.

Ob Differenzbesteuerung, GVO-Anpassung oder Musterverträge: Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten ein verlässlicher Partner und Ratgeber für unsere Mitglieder.

Seither wurden rechtliche Fragen vermehrt in den Fokus der Aufmerksamkeit gestellt.
Was ist im Wettbewerb erlaubt? Was nicht? Wie ist es mit den Ladenschlusszeiten zu halten? Informationen zu diesen und ähnlichen Fragen wurden fortan für die Mitglieder verständlich aufbereitet.

Wir freuen uns auf viele weitere Jahre der Zusammenarbeit im Dienst unserer Mitglieder!