B-Führerschein wird auf 4,25 t erweitert
27.03.2025

Novelle der Führerscheinrichtlinie kommt
Bedeutet in Zukunft:
Inhaber eines B-Führerscheins können Reisemobile mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen führen, sofern sie ein spezielles Training oder eine Prüfung absolvieren. Ob ein Training, eine Prüfung oder beides erforderlich ist, liegt im Ermessen der einzelnen Mitgliedstaaten.
Wie geht es weiter?
Diese vorläufige Einigung muss nun noch vom Rat und vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Anschließend erfolgt die formelle Annahme durch beide Institutionen nach rechtlich-sprachlicher Prüfung. Sobald die neue EU-Führerscheinrichtlinie beschlossen ist, muss Deutschland sie in nationales Recht umsetzen, damit die Änderungen auch hierzulande in Kraft treten.
Am 25. März 2025 haben der EU-Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige politische Einigung über die Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie erzielt.
Warum sind Anpassungen für die Caravaning-Branche nötig?
Moderne Reisemobile werden aufgrund von EU-weit vorgeschriebenen Sicherheits- und Umweltanforderungen immer schwerer. Mit dem Umstieg auf alternative Antriebe wird das Fahrzeuggewicht voraussichtlich weiter steigen.
Der europäische Dachverband European Caravan Federation (ECF) und der Caravaning Industrie Verband e.V. (CIVD) setzen sich daher seit Jahren für eine Erweiterung der Gewichtsgrenze des B-Führerscheins auf EU-Ebene ein.
Welche Änderungen sind besonders für die Caravaning-Branche von Bedeutung?
✅ Erweiterung der Klasse B: Inhaber eines B-Führerscheins dürfen künftig Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen fahren, nachdem sie ein spezielles Training oder eine Prüfung abgelegt haben.
Für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben entfällt die Pflicht zur Zusatzprüfung, sofern der Führerschein seit mindestens zwei Jahren unfallfrei besteht.
✅ Digitaler Führerschein: Ein digitales Führerscheindokument für Smartphones ist geplant und soll dem physischen Führerschein gleichgestellt werden.
✅ Führerschein-Gültigkeit: Pkw- und Motorradführerscheine sollen mindestens 15 Jahre gültig sein.
✅ Lkw-Führerschein: Um den Einstieg junger Fahrer in den Berufskraftverkehr zu erleichtern, sollen unter bestimmten Bedingungen bereits 18-Jährige Lkw oder Busse mit bis zu 16 Passagieren führen dürfen, sofern ein Eignungsbeweis vorliegt.
Bedeutet in Zukunft:
Inhaber eines B-Führerscheins können Reisemobile mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen führen, sofern sie ein spezielles Training oder eine Prüfung absolvieren. Ob ein Training, eine Prüfung oder beides erforderlich ist, liegt im Ermessen der einzelnen Mitgliedstaaten.
Wie geht es weiter?
Diese vorläufige Einigung muss nun noch vom Rat und vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Anschließend erfolgt die formelle Annahme durch beide Institutionen nach rechtlich-sprachlicher Prüfung. Sobald die neue EU-Führerscheinrichtlinie beschlossen ist, muss Deutschland sie in nationales Recht umsetzen, damit die Änderungen auch hierzulande in Kraft treten.
Am 25. März 2025 haben der EU-Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige politische Einigung über die Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie erzielt.
Warum sind Anpassungen für die Caravaning-Branche nötig?
Moderne Reisemobile werden aufgrund von EU-weit vorgeschriebenen Sicherheits- und Umweltanforderungen immer schwerer. Mit dem Umstieg auf alternative Antriebe wird das Fahrzeuggewicht voraussichtlich weiter steigen.
Der europäische Dachverband European Caravan Federation (ECF) und der Caravaning Industrie Verband e.V. (CIVD) setzen sich daher seit Jahren für eine Erweiterung der Gewichtsgrenze des B-Führerscheins auf EU-Ebene ein.
Welche Änderungen sind besonders für die Caravaning-Branche von Bedeutung?
✅ Erweiterung der Klasse B: Inhaber eines B-Führerscheins dürfen künftig Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen fahren, nachdem sie ein spezielles Training oder eine Prüfung abgelegt haben.
Für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben entfällt die Pflicht zur Zusatzprüfung, sofern der Führerschein seit mindestens zwei Jahren unfallfrei besteht.
✅ Digitaler Führerschein: Ein digitales Führerscheindokument für Smartphones ist geplant und soll dem physischen Führerschein gleichgestellt werden.
✅ Führerschein-Gültigkeit: Pkw- und Motorradführerscheine sollen mindestens 15 Jahre gültig sein.
✅ Lkw-Führerschein: Um den Einstieg junger Fahrer in den Berufskraftverkehr zu erleichtern, sollen unter bestimmten Bedingungen bereits 18-Jährige Lkw oder Busse mit bis zu 16 Passagieren führen dürfen, sofern ein Eignungsbeweis vorliegt.
Weitere Neuigkeiten

Elektro-Fachkraft: neue Kurse und Termine 2025
DCHV-Akademie: Neuer Kurs Elektro Fachkraft im Januar oder März 2025
- sowie Auffrischung für ehemalige Absolventen im Januar oder März 2025
Auffrischungs-Seminar
-> ausschließlich für Absolventen der Elektro-Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten an 230 V/400 V Anlagen/-Geräten von Caravans und Wohnmobilen, nach DIN VDE 0100-721
25.1.2025
alternativ: 22.3.2025
Anmeldung zur Auffrischung
- sowie Auffrischung für ehemalige Absolventen im Januar oder März 2025
| Elektro-Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten an 230 V/400 V Anlagen/-Geräten von Caravans und Wohnmobilen, nach DIN VDE 0100-721 20.1. - 31.1.2025 alternativ: 17.3. - 28.3.2025 • Grundlagen der Elektronik • Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes auf den Menschen, auf Tiere und Sachen • Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren und bei direktem Berühren • Prüfung der Schutzmaßnahmen • Maßnahmen zur Unfallverhütung bei Arbeiten an 230 V/400 V Anlagen/-Geräten in Caravans und Wohnmobilen • Verantwortung (Fach- und Führungsverantwortung) • Spezifische, elektrotechnische Anforderungen von 230 V/400 V Anlagen/-Geräten in Caravans und Wohnmobilen Zur Anmeldung |
-> ausschließlich für Absolventen der Elektro-Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten an 230 V/400 V Anlagen/-Geräten von Caravans und Wohnmobilen, nach DIN VDE 0100-721
25.1.2025
alternativ: 22.3.2025
Anmeldung zur Auffrischung

Sachkundelehrgang G 607
DCHV-Akademie im Oktober 2024
Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen
24.10. - 25.10.2024
Sachkundenachweis und mehr…
Bei uns lernen Sie nicht nur pure Theorie, um den „Schein“ zu erwerben, sondern arbeiten mit branchenerfahrenen Referenten an konkreten Praxisaufgaben der Caravaning-Branche.
Was unser Seminar-Angebot auszeichnet:
- Praxisorientiert an konkreten Caravaning-Themenfeldern
- Theorie so viel wie nötig – Praxis so viel wie möglich!
- Die Erkenntnisse und Kompetenzen sind sofort in der Werkstatt umsetzbar
- Sie erweitern Ihr Leistungsspektrum und steigern die Ertragsmöglichkeiten ihres Unternehmens
- Dies zahlt auf die Mitarbeitenden- und Kundenzufriedenheit ein
Anmeldung hier möglich bis:
02.10.2024, 18.00 Uhr

Fachkraft für Caravan-Technik: neue Termine 2024
DCHV-Akademie: Fachkraft für Caravan-Technik
Neue Termine für das 2. Halbjahr 2024
- Module: 1 / 4 / 6 / 7
- Der Lehrgang ist eine förderfähige Maßnahme nach AFBG
Modul 1 "Fahrwerkstechnik und Trägersysteme"
7.10. - 11.10.24
• Grundlagen der Fahrwerkstechnik
• Arbeiten am Caravan-Fahrwerk
• Radbremsen, Stoßdämpfer etc.
• Wohnmobil-Fahrwerkstechnik
• Trägersysteme, Auflastung etc.
Modul 4 "Bordelektrik & Elektronik"
16.9. - 21.9.24
• Grundlagen
• Fehlersuche und Arbeiten in der Fahrzeugelektrik unter Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen
• Überprüfen der Bordelektrik & Elektronik
• Empfangs- & Kommunikationsanlagen
• Satellitentechnik
• Nutzung von Solarenergie
Modul 6 "Sanitärtechnik"
23.9. - 27.9.24
• Wasserhygiene
• Montieren und Demontieren von Rohrleitungssystemen
• Montieren und Demontieren von sanitären Einrichtungen, Geräten und Anlagen
• Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern und Störungen sowie deren Beseitigung
Modul 7 "Betriebsorganisation"
7.10. - 11.10.24 / Online
alternativ: 25.11. - 29.11.24 / Präsenz
• Kundenbetreuung
• Beschwerdemanagement
• Betriebliche Sicherheit
• Umweltschutz im Betrieb
• Rechtsfragen im Betrieb
• Versicherungsfragen
• Qualitätssicherung
• Gebrauchtwagenmanagement
• Logistik, Nachschub für den Betrieb