B-Führerschein wird auf 4,25 t erweitert
27.03.2025

Novelle der Führerscheinrichtlinie kommt
Bedeutet in Zukunft:
Inhaber eines B-Führerscheins können Reisemobile mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen führen, sofern sie ein spezielles Training oder eine Prüfung absolvieren. Ob ein Training, eine Prüfung oder beides erforderlich ist, liegt im Ermessen der einzelnen Mitgliedstaaten.
Wie geht es weiter?
Diese vorläufige Einigung muss nun noch vom Rat und vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Anschließend erfolgt die formelle Annahme durch beide Institutionen nach rechtlich-sprachlicher Prüfung. Sobald die neue EU-Führerscheinrichtlinie beschlossen ist, muss Deutschland sie in nationales Recht umsetzen, damit die Änderungen auch hierzulande in Kraft treten.
Am 25. März 2025 haben der EU-Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige politische Einigung über die Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie erzielt.
Warum sind Anpassungen für die Caravaning-Branche nötig?
Moderne Reisemobile werden aufgrund von EU-weit vorgeschriebenen Sicherheits- und Umweltanforderungen immer schwerer. Mit dem Umstieg auf alternative Antriebe wird das Fahrzeuggewicht voraussichtlich weiter steigen.
Der europäische Dachverband European Caravan Federation (ECF) und der Caravaning Industrie Verband e.V. (CIVD) setzen sich daher seit Jahren für eine Erweiterung der Gewichtsgrenze des B-Führerscheins auf EU-Ebene ein.
Welche Änderungen sind besonders für die Caravaning-Branche von Bedeutung?
✅ Erweiterung der Klasse B: Inhaber eines B-Führerscheins dürfen künftig Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen fahren, nachdem sie ein spezielles Training oder eine Prüfung abgelegt haben.
Für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben entfällt die Pflicht zur Zusatzprüfung, sofern der Führerschein seit mindestens zwei Jahren unfallfrei besteht.
✅ Digitaler Führerschein: Ein digitales Führerscheindokument für Smartphones ist geplant und soll dem physischen Führerschein gleichgestellt werden.
✅ Führerschein-Gültigkeit: Pkw- und Motorradführerscheine sollen mindestens 15 Jahre gültig sein.
✅ Lkw-Führerschein: Um den Einstieg junger Fahrer in den Berufskraftverkehr zu erleichtern, sollen unter bestimmten Bedingungen bereits 18-Jährige Lkw oder Busse mit bis zu 16 Passagieren führen dürfen, sofern ein Eignungsbeweis vorliegt.
Bedeutet in Zukunft:
Inhaber eines B-Führerscheins können Reisemobile mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen führen, sofern sie ein spezielles Training oder eine Prüfung absolvieren. Ob ein Training, eine Prüfung oder beides erforderlich ist, liegt im Ermessen der einzelnen Mitgliedstaaten.
Wie geht es weiter?
Diese vorläufige Einigung muss nun noch vom Rat und vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Anschließend erfolgt die formelle Annahme durch beide Institutionen nach rechtlich-sprachlicher Prüfung. Sobald die neue EU-Führerscheinrichtlinie beschlossen ist, muss Deutschland sie in nationales Recht umsetzen, damit die Änderungen auch hierzulande in Kraft treten.
Am 25. März 2025 haben der EU-Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige politische Einigung über die Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie erzielt.
Warum sind Anpassungen für die Caravaning-Branche nötig?
Moderne Reisemobile werden aufgrund von EU-weit vorgeschriebenen Sicherheits- und Umweltanforderungen immer schwerer. Mit dem Umstieg auf alternative Antriebe wird das Fahrzeuggewicht voraussichtlich weiter steigen.
Der europäische Dachverband European Caravan Federation (ECF) und der Caravaning Industrie Verband e.V. (CIVD) setzen sich daher seit Jahren für eine Erweiterung der Gewichtsgrenze des B-Führerscheins auf EU-Ebene ein.
Welche Änderungen sind besonders für die Caravaning-Branche von Bedeutung?
✅ Erweiterung der Klasse B: Inhaber eines B-Führerscheins dürfen künftig Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen fahren, nachdem sie ein spezielles Training oder eine Prüfung abgelegt haben.
Für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben entfällt die Pflicht zur Zusatzprüfung, sofern der Führerschein seit mindestens zwei Jahren unfallfrei besteht.
✅ Digitaler Führerschein: Ein digitales Führerscheindokument für Smartphones ist geplant und soll dem physischen Führerschein gleichgestellt werden.
✅ Führerschein-Gültigkeit: Pkw- und Motorradführerscheine sollen mindestens 15 Jahre gültig sein.
✅ Lkw-Führerschein: Um den Einstieg junger Fahrer in den Berufskraftverkehr zu erleichtern, sollen unter bestimmten Bedingungen bereits 18-Jährige Lkw oder Busse mit bis zu 16 Passagieren führen dürfen, sofern ein Eignungsbeweis vorliegt.
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Der DCHV unterstützt die Schell-Spendenaktion! > 102.000 EUR
102.000 Euro für Elterninitiative der Kinderkrebsklinik
Auf Initiative von Barbara Schell und des DoldeMedien Verlags aus Stuttgart, wurde auch in diesem Jahr eine Spendenaktion unter den Ausstellern des CARAVAN SALON initiiert. Nach dem Aufruf auf dem DCHV- Branchentreff am 26.08.23 konnten weitere 12.000 EUR an Spenden verzeichnet werden, so dass das Ziel von 100.000 EUR sogar übertroffen wurde!
Wir sind überwältigt und bedanken uns bei unseren Mitgliedern und Fördermitgliedern für die große Spendenbereitschaft. Die Initiative setzt sich seit 44 Jahren für die Kinderkrebsklinik ein und erfüllt mit den gesammelten Spenden vielen Kindern einen oftmals letzten Wunsch.
