100. Fördermitglied - Westfalia
17.12.2024

Unser 100. Fördermitglied!
Mit Westfalia Mobil und Philip Kahm erreichen wir zum Jahresende eine runde Zahl von 100 Fördermitgliedern und somit eine solide Punktlandung für 2024.
Wir freuen uns auf den gemeinsamen Austausch, der im Miteinander von Mitgliedern und Fördermitgliedern stattfindet.
Danke, dass ihr dabei seid.
Mit Westfalia Mobil und Philip Kahm erreichen wir zum Jahresende eine runde Zahl von 100 Fördermitgliedern und somit eine solide Punktlandung für 2024.
Wir freuen uns auf den gemeinsamen Austausch, der im Miteinander von Mitgliedern und Fördermitgliedern stattfindet.
Danke, dass ihr dabei seid.
Weitere Neuigkeiten

DCHV-Thementag Tourismus
Welche Fragen stellt sich der Caravaning-Fachhandel
... zur Camping- und Caravaning-Infrastruktur?
Über diese Fragen diskutierte auch der DCHV entlang des Messeprogramms mit den Partnern des DCC, Deutschlands Verband für Zelt-, Caravan und Reisemobiltouristen.
Eine eigene Sicht dazu bringt Prof. Dr. Torsten Widmann von der DHBT, Duale Hochschule Baden-Württemberg in Ravensburg an unserem Stand mit ein:
„Rund um Caravaning sehe ich großes Potenzial für die Stellplatzinfrastruktur in Kooperation von Kommunen mit der regionalen Wirtschaft. Neue Zielgruppen wie die digitalen Nomaden zieht es in ländliche Regionen. Mobile Gäste schaffen Mehrwert in Handwerk, Gastronomie und Handel. Die Infrastruktur muss dafür vernetzt und digital sein. Caravaning kann die regionale Wirtschaft mit Kaufkraft und Ideen beleben.“
Auch während der Reise gibt es noch fehlende Infrastruktur. Einige Caravaning-Händler vermissen Straßenverkehrsschilder und online ausgewiesene Stellplätze, auf die man mit dem Gespann, also dem Wohnwagen, übernachten kann. Auch ein bestehendes Überholverbot für Wohnwagen mit 100er Zulassung sollte überdacht werden.
DCHV-Tourismusvorstand Detlev Oelbracht resümiert:
„Vielleicht kann der Caravan, sprich das Reisen mit dem Gespann, über größere Distanzen wieder attraktiver werden, wenn Stellplätze zur Durchreise bekannt sind und weiter entstehen.
Genauso wäre eine Aufweichung des Überholverbots zu überdenken, um das Reisen mit dem Caravan wieder komfortabler zu machen.
Darüber hinaus fragen sich Caravaning-Händler der Premiummarken, warum die neue Führerschein Richtlinie bei 4,25t endet. Mit dem „alten“ Führerschein konnte man auch Fahrzeuge bis 7,5t fahren. Heutzutage sind die Sicherheits- und Assistenzsysteme in den Reisemobilen viel besser, so dass es hier kaum einen Unterschied machen müsste, ob ein Fahrzeug 4,25t oder 7,5t zulässiges Gesamtwicht aufweist.“
Caravaning, Reisen, Infrastruktur und Tourismuswirtschaft sind aus unserer Sicht untrennbar miteinander verbunden und gehören auf der politischen Agenda weiter nach oben.
Foto: Prof. Dr. Torsten Widmann (DHBT Ravensburg) mit Ariane Finzel, DCHV
... zur Camping- und Caravaning-Infrastruktur?
Über diese Fragen diskutierte auch der DCHV entlang des Messeprogramms mit den Partnern des DCC, Deutschlands Verband für Zelt-, Caravan und Reisemobiltouristen.
Eine eigene Sicht dazu bringt Prof. Dr. Torsten Widmann von der DHBT, Duale Hochschule Baden-Württemberg in Ravensburg an unserem Stand mit ein:
„Rund um Caravaning sehe ich großes Potenzial für die Stellplatzinfrastruktur in Kooperation von Kommunen mit der regionalen Wirtschaft. Neue Zielgruppen wie die digitalen Nomaden zieht es in ländliche Regionen. Mobile Gäste schaffen Mehrwert in Handwerk, Gastronomie und Handel. Die Infrastruktur muss dafür vernetzt und digital sein. Caravaning kann die regionale Wirtschaft mit Kaufkraft und Ideen beleben.“
Auch während der Reise gibt es noch fehlende Infrastruktur. Einige Caravaning-Händler vermissen Straßenverkehrsschilder und online ausgewiesene Stellplätze, auf die man mit dem Gespann, also dem Wohnwagen, übernachten kann. Auch ein bestehendes Überholverbot für Wohnwagen mit 100er Zulassung sollte überdacht werden.
DCHV-Tourismusvorstand Detlev Oelbracht resümiert:
„Vielleicht kann der Caravan, sprich das Reisen mit dem Gespann, über größere Distanzen wieder attraktiver werden, wenn Stellplätze zur Durchreise bekannt sind und weiter entstehen.
Genauso wäre eine Aufweichung des Überholverbots zu überdenken, um das Reisen mit dem Caravan wieder komfortabler zu machen.
Darüber hinaus fragen sich Caravaning-Händler der Premiummarken, warum die neue Führerschein Richtlinie bei 4,25t endet. Mit dem „alten“ Führerschein konnte man auch Fahrzeuge bis 7,5t fahren. Heutzutage sind die Sicherheits- und Assistenzsysteme in den Reisemobilen viel besser, so dass es hier kaum einen Unterschied machen müsste, ob ein Fahrzeug 4,25t oder 7,5t zulässiges Gesamtwicht aufweist.“
Caravaning, Reisen, Infrastruktur und Tourismuswirtschaft sind aus unserer Sicht untrennbar miteinander verbunden und gehören auf der politischen Agenda weiter nach oben.
Foto: Prof. Dr. Torsten Widmann (DHBT Ravensburg) mit Ariane Finzel, DCHV

Thementag Recht
Wenn "Alles, was Recht" LIVE ist
Eine der wichtigsten Leistungen für Händler ist die rechtliche Unterstützung durch den DCHV.
Die Materie kann sperrig erscheinen. Wie gut, dass der DCHV Experten hat, die neue Gesetze den Caravaning-Handel betreffend erklären und beraten.
Unsere juristische Sprechstunde am Stand wurde entsprechend gut genutzt.
Mit unserem Rechtsvorstand Oliver Vienken im Präsidium, sowie mit Hildegard Riehle-Nagel und Irina Ebensperger, beide Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Hörl & Partner, war der erste DCHV-Thementag „Recht“ von guten Gesprächen bis zu konkreter Rechtshilfe geprägt.
DCHV-Rechtsvorstand Oliver Vienken:
„Für uns Händler ist das Verfolgen und Umsetzen von Gesetzesneuheiten im Betriebsalltag eine echte Herausforderung, aber eine notwendige. In Fällen, die hoffentlich nicht eintreten, steht - wenn eben doch – viel auf dem Spiel.
Wir empfehlen, sich über den Verband auf dem Laufenden zu halten und lieber im Vorfeld statt im Schadensfall zu agieren. Eine Auseinandersetzung mit der Materie können wir niemandem abnehmen. Vereinfachen und Unterstützen, das können wir.“
Wir fassen alle Themen aus den Gesprächen im Anschluss an die Messe noch einmal zusammen. Die aktuellen Rechtsinformationen z.B. zu Hagelschäden und der richtigen Berechnung der Gebrauchsvorteile beim Rücktritt vom Kaufvertrag stehen zum Nachlesen im Mitgliederportal.
Eine der wichtigsten Leistungen für Händler ist die rechtliche Unterstützung durch den DCHV.
Die Materie kann sperrig erscheinen. Wie gut, dass der DCHV Experten hat, die neue Gesetze den Caravaning-Handel betreffend erklären und beraten.
Unsere juristische Sprechstunde am Stand wurde entsprechend gut genutzt.
Mit unserem Rechtsvorstand Oliver Vienken im Präsidium, sowie mit Hildegard Riehle-Nagel und Irina Ebensperger, beide Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Hörl & Partner, war der erste DCHV-Thementag „Recht“ von guten Gesprächen bis zu konkreter Rechtshilfe geprägt.
DCHV-Rechtsvorstand Oliver Vienken:
„Für uns Händler ist das Verfolgen und Umsetzen von Gesetzesneuheiten im Betriebsalltag eine echte Herausforderung, aber eine notwendige. In Fällen, die hoffentlich nicht eintreten, steht - wenn eben doch – viel auf dem Spiel.
Wir empfehlen, sich über den Verband auf dem Laufenden zu halten und lieber im Vorfeld statt im Schadensfall zu agieren. Eine Auseinandersetzung mit der Materie können wir niemandem abnehmen. Vereinfachen und Unterstützen, das können wir.“
Wir fassen alle Themen aus den Gesprächen im Anschluss an die Messe noch einmal zusammen. Die aktuellen Rechtsinformationen z.B. zu Hagelschäden und der richtigen Berechnung der Gebrauchsvorteile beim Rücktritt vom Kaufvertrag stehen zum Nachlesen im Mitgliederportal.

Goldene und Grüne C's
Preisträger glänzen in Gold und Grün
In Kürze hängen 33 neue DCHV-Qualitäts-Siegel in Caravaning-Betrieben vom Norden bis in den Süden der Republik - in Form von Urkunden und Schildern, die das Goldene C und/oder das Grüne C tragen.
Wir freuen uns für die Teilnehmer am Händlerwettbewerb mit Gold- und Silber-Auszeichnung:
Silbernes C:
Wir freuen uns für die Teilnehmer am Nachhaltigkeits-Zertifikat Grünes C:
Herzlichen Glückwunsch!
In Kürze hängen 33 neue DCHV-Qualitäts-Siegel in Caravaning-Betrieben vom Norden bis in den Süden der Republik - in Form von Urkunden und Schildern, die das Goldene C und/oder das Grüne C tragen.
Wir freuen uns für die Teilnehmer am Händlerwettbewerb mit Gold- und Silber-Auszeichnung:
- Albers Mobile GmbH
- Binder First Class Reisemobile GmbH
- Campingmarkt GmbH
- Caravan Center Bocholt GmbH & Co. KG
- Caravaning Center Bad Kreuznach GmbH & Co. KG
- Caravanpark Spann...an GmbH
- Caravan-Wendt GmbH & Co. KG
- Erwin Hymer Center Stuttgart GmbH
- FFM Freese Freizeit Mobile
- FreizeitMobile von der Kammer GmbH
- GÜMA Caravan-Motorcaravan GmbH & Co. KG
- GÜMA Services GmbH
- Günther Caravaning GmbH
- Mi-Mobile GmbH
- my Caravaning GmbH
- Neuss GmbH
- Niesmann Caravaning GmbH & Co. KG
- Ostsee Campingpartner KG
- Reisemobil-Zentrum Palmowski GmbH
- Ullrich Caravaning GmbH
- Veregge & Welz GmbH
- WCS - Wohnmobil-Caravan-Service
- Wohnmobile Mainfranken Rbg. GmbH & Co. KG
- Wohnwagen Winkler GmbH
- WVD-Südcaravan GmbH
Silbernes C:
- Weigl Nutzfahrzeug Service GmbH
Wir freuen uns für die Teilnehmer am Nachhaltigkeits-Zertifikat Grünes C:
- Caravan Center Bocholt GmbH & Co. KG
- Caravan-Center Dahnke GmbH
- Deutsche Leasing AG
- Jimbu e.K. – Freude am Camping
- Neuss GmbH
- Ostsee Campingpartner KG
- schaffer-mobil Wohnmobile GmbH
Herzlichen Glückwunsch!