RDA BFSG Check

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Am 28. Juni 2025 muss das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt sein.

Das BFSG soll digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich machen. Es hat erhebliche Auswirkungen auch auf die Busreisebranche und viele Websites und Buchungsportale sind anzupassen. Doch: Nicht alle Busunternehmen sind betroffen! Die spannendste Frage ist daher: Muss ich es umsetzen? Und für welche Produkte und Dienstleistungen? 

Betroffen sind viele Websites und Buchungsportale von Busunternehmen, während im Busverkehr Personenbeförderungsdienste im Gelegenheitsverkehr ausgeschlossen sind.


Der RDA BFSG Check wird von RDA Rechtsanwältin Marie Vandersanden durchgeführt. Gemeinsam prüfen Sie, ob Ihre Produkte und Dienstleistungen unter das BFSG fallen.

Über Marie Vandersanden
Marie Vandersanden ist Rechtsanwältin und Inhaberin von TourismLawyers. Sie berät Tourismusunternehmen im In- und Ausland in allen rechtlichen Belangen rund um Reisen, Tourismus und Hospitality. Zu ihren Mandanten zählen Reiseveranstalter und Verkehrsunternehmen wie Airlines, Busunternehmen und Reedereien sowie Hotelketten, Online-Reiseportale, touristische Dienstleister und Travel-Tech-Unternehmen. Sie lehrt an den Universitäten Bremen und Wien internationales Wirtschafts- und Tourismusrecht sowie Wettbewerbs- und Vertragsrecht der Touristik.


Verantwortliche:

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RDA Internationaler Bustouristik Verband e.V. (Frau Kathrin Aufderheide)
+49 221 912772-21
kathrin.aufderheide@rda.de
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