Hinweis:Fördermitglieder haben laut Satzung (s.u.
https://www.sfv.de/verein/satzung) kein Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung.
Der Fördermitgliedsbeitrag wird immer zum Tag des Eintritts fällig. Die Abbuchung erfolgt immer zum Ende des laufenden Quartals - jeweils mit dieser Gläubiger-ID: DE56ZZZ00000378910. Die Rechnungslegung bzw. das Erinnerungsschreiben erfolgt per E-Mail.