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Fördermitgliedsantrag

Adressdaten

Kontaktdaten

Jahresbeitrag

Hinweis:
Fördermitglieder haben laut Satzung (s.u. https://www.sfv.de/verein/satzung) kein Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung. Die Höhe des Förderbeitrages kann selbst festgelegt werden.

Der Fördermitgliedsbeitrag wird immer zum Tag des Eintritts fällig. Die Abbuchung erfolgt immer zum Ende des laufenden Quartals - jeweils mit dieser Gläubiger-ID: DE56ZZZ00000378910. Die Rechnungslegung bzw. das Erinnerungsschreiben erfolgt per E-Mail.

Lokale SFV-Infostellen (optional)

Alle Mitglieder werden zentral von der Bundesgeschäftsstelle betreut.

Wenn Ihr Unternehmen mit dem Fördermitgliedsbeitrag zusätzlich eine lokale Infostelle des SFV unterstützen will, so geben Sie diese bitte im folgenden Eingabefeld an. Einen vollständigen Überblick zu den SFV-Infostellen finden Sie unter https://www.sfv.de/verein/infostellen

SEPA-Lastschriftmandat

Datenschutz & Einwilligungserklärung

Ich bestätige, alle vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß ausgefüllt zu haben, und erteile die Erlaubnis, den SEPA-Einzug für den ausgewählten Beitrag durchzuführen.