Hinweis:Fördermitglieder haben laut Satzung (s.u.
https://www.sfv.de/verein/satzung) kein Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung. Die Höhe des Förderbeitrages kann selbst festgelegt werden.
Der Fördermitgliedsbeitrag wird immer zum Tag des Eintritts fällig. Die Abbuchung erfolgt immer zum Ende des laufenden Quartals - jeweils mit dieser Gläubiger-ID: DE56ZZZ00000378910. Die Rechnungslegung bzw. das Erinnerungsschreiben erfolgt per E-Mail.